Jetzt Energiepionier werden

Wir sind als EEG-Strobl aktuell auf der Suche nach weiteren Konsumenten, eine Aufnahme kann erst nach der Prüfung der Daten erfolgen.

Wenn Sie Interesse haben, Mitglied zu werden, stehen wir gerne für Gespräche und Anfragen zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

Christian Haas EEG Strobl

EEG Strobl

Christian Haas
(Obmann)
Alte Bundesstraße 15
5350 Strobl

kontakt@eeg-strobl.at

Interessensbekundung

Hier downloaden & ausgefüllt an kontakt@eeg-strobl.at senden.

FAQ

Welchen Nutzen habe ich als Strombezieher?

Durch den Bezug von lokal erzeugtem Strom aus Sonnenenergie und Wasserkraft über die EEG Strobl profitieren sowohl Unternehmen als auch private Haushalte von günstigeren Preisen und tragen gleichzeitig zur Nachhaltigkeit und Unabhängigkeit von herkömmlichen Energieträgern bei.

Kann ich auch nur Strom beziehen?

Ja, es können auch Haushalte Mitglied werden, die nur günstigen Strom beziehen wollen.

Welchen Nutzen habe ich als Stromlieferant?

Für unsere EEG Strobl Lieferanten, Besitzer von Photovoltaik- und Wasserkraftanlagen, können wir einen verbesserten Einspeisetarif anbieten.

Unsere Tarife liegen immer ÜBER den Einspeistarifen der ÖMAG.

Was passiert mit bestehenden Energiebezugs- und Energieabnahmeverträgen, wenn ich der EEG beitrete?

Ganz wichtig: Alle bestehenden Verträge mit Energielieferanten bzw. Energieabnehmern bleiben aufrecht! Kann der eigene Energiebedarf zu einem Zeitpunkt weder durch eine eigene Photovoltaik-Anlage noch durch die Energieproduktion innerhalb unserer EEG gedeckt werden, liefert weiterhin der bestehende Lieferant zu dessen Konditionen die benötigte Energie.

Andererseits, falls die mit der eigenen Photovoltaik-Anlage produzierten Energie gerade weder selbst verbraucht noch innerhalb der EEG benötigt wird, wird dieser wie bisher vom Energieabnehmer (oftmals OeMAG/Sbg. AG) abgenommen.

Wer kann mitmachen?

Mitmachen kann jeder Haushalt und jedes Unternehmen innerhalb des Versorgungsbereichs des Umspannwerks Strobl, die Regional-ID lautet: 180006955

Über die Website der Salzburg Netz GmbH kann man hier ganz einfach überprüfen, ob die Adresse im Bereich der EEG Strobl liegt und man teilnehmen kann.

Netzplan Strobl-St. Gilgen

Voraussetzung für eine Teilnahme ist darüber hinaus:

• Vorhandener Smart-Meter – falls aktuell noch kein Smart-Meter vorhanden ist, hat der Netzbetreiber dafür priorisiert Sorge zu tragen, dass du als zukünftiges EEG-Mitglied mit einem Smart-Meter ausgestattet wirst.

Interessensbekundung ausgefüllt an kontakt@eeg-strobl.at

• Sicherstellen eines Zugangs zum Serviceportal der Salzburg Netz GmbH – dies ist notwendig zur finalen Datenfreigabe deiner Zählpunktdaten

Wann geht es nach Übermittlung der Interessensbekundung los?

Der Vereinsvorstand prüft die vollständig ausgefüllte Interessensbekundung (Download Interessensbekundung) – in Ausnahmefällen behält sich der Vorstand das Recht vor, aus Gründen der Energiebilanz die Aufnahme von Mitgliedern abzulehnen oder auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben.

Bei positiver Prüfung werden eure gemeldeten Zählpunkte von uns an den Netzbetreiber kommuniziert und ihr werdet über das Serviceportal der Salzburg Netz GmbH aufgefordert, dem Beitritt zur Energiegemeinschaft zuzustimmen.

Nach dieser Zustimmung beginnt die Lieferung und Energieübernahme (vorbehaltlich eventueller Bindefristen bestehender Verträge) anschließend zum ehest möglichen Zeitpunkt.

Warum muss ich eine Datenfreigabe im Serviceportal der Salzburg Netz GmbH durchführen?

Die Datenfreigabe beim Netzbetreiber, in unserem Fall die Salzburg Netz GmbH, ist durch das Mitglied erforderlich, um der Weitergabe der viertelstündigen Smart-Meter Daten zuzustimmen.

Nur mit dieser Datenfreigabe können die Zählpunkt-Daten an die EEG übermittelt werden, worauf der Stromaustausch innerhalb der EEG basiert.

Die Datenfreigabe ist ein wichtiger Sicherheitsmechanismus für die Zählpunkt-Inhaber, um Datenmissbrauch zu verhindern.

Wie kann ich die Datenfreigabe im Serviceportal der Salzburg Netz GmbH bestätigen?

Grundsätzlich ist ein Zugang zum Serviceportal der Salzburg Netz GmbH erforderlich. Dieser Zugang ist völlig unabhängig von der EEG.

Mitgliedschaft & Teilnahme am Energietausch

Gibt es einen Mitgliedsbeitrag?

Wir erheben keinen Mitgliedbeitrag

Gibt es Bindefristen oder Verpflichtungen?

Wir möchten unseren Mitgliedern die maximale Flexibilität bieten, dennoch brauchen wir etwas Planungssicherheit, daher kann man die Teilnahme in der EEG Strobl jeweils zum Quartalsende kündigen.

Wie kann ich kündigen bzw. austreten?

Eine Kündigung der Teilnahme am Energieaustausch entspricht einer Statusänderung des Zählpunkts auf „ruhend“, was somit zu jedem Quartalsende bei Einhaltung der Meldefrist (bis zum 15. März/Juni/September/Dezember) möglich ist.

Die Kündigung des Vertrages zur Teilnahme am Energieaustausch muss per E-Mail (kontakt@eeg-strobl.at) mitgeteilt werden.

Tarife & Abrechnung

Welche Kosten kommen auf mich zu?

Es gibt für unsere Mitglieder innerhalb der EEG keine Fixkosten, also auch keinen Mitgliedsbeitrag.

Bezahlt muss lediglich der Arbeitspreis (bezogener Strom) werden.

Welchen Tarif muss ich für den Energiebezug aus der EEG bezahlen?

Die Tarife werden vom Vorstand festgelegt. Aktuelle Tarife finden sich hier.

Aktueller Tarif →

Zusätzlich zur Einsparung beim Arbeitspreis senken sich die Kosten noch durch:

  • Netzkostenreduktion (28%)
  • Befreiung der Elektrizitätsabgabe
  • Entfall des erneuerbaren Förderbeitrags

Darüber hinaus gibt es keine weiteren Kosten. Wenn also kein Strom von der EEG bezogen wird, entstehen auch keine Kosten.

Wie häufig werden die Tarife für Energiebezug und Energieeinspeisung geändert?

Die Tarife werden seit Jänner 2024 quartalsweise geändert, immer angelehnt an den jeweils gültigen ÖMAG-/bzw. SalzburgAG Preis.

Wie und wann erfolgt die Abrechnung?

Die Abrechnung erfolgt monatlich und wird ausschließlich per SEPA Lastschriftmandat in der Regel im 2. Folgemonat durchgeführt. Dabei werden Rechnungen für den Energiebezug und Gutschriften für die Energielieferung separat abgewickelt.

Das bedeutet, dass EEG-Mitglieder (im Falle von gleichzeitigem Energiebezug und Energielieferung an die EEG) mehrere Rechnungen bzw. Gutschriften pro Monat erhalten können, denn neben der bereits jetzt erhaltenen Rechnung von Energielieferant und Netzbetreiber (ggf. sind diese beiden zusammengefasst zu einer Abrechnung) sowie Gutschrift vom Energieabnehmer, kommen zukünftig die Rechnung und evtl. die Gutschrift unserer EEG.